PoC-Antigentests

+++ Zurzeit bieten wir keine Schnelltests an +++

+++ PCR-Tests werden weiterhin durchgeführt +++

Registrierte Teststelle der Stadt Köln

+++ 16. Nov. 2021 +++Hinweis in eigener Sache +++
Aufgrund der seitens des Gesundheitsministeriums veränderten Testverordnung, die von uns als Praxis eine zusätzliche Einbindung einer externen Test-Software vorschreibt, führen wir bis auf Weiteres keine Schnelltests/Bürgertests durch. +++ PCR-Tests sind davon nicht betroffen und werden weiterhin angeboten +++

Ende der kostenfreien Bürgertests ab dem 11.10.2021 auch in unserer Praxis

Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell eine geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV) verabschiedet. Sie tritt am 11. Oktober in Kraft. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Abschaffung der kostenlosen Bürgertestungen für die überwiegende Mehrheit der bislang anspruchsberechtigten asymptomatischen
Personen. Anspruch auf einen kostenlosen PoC-Test nach Paragraf 4a der Testverordnung (vormals „Bürgertestung“) in unserer Praxis oder in einer der anderen von der Kommune zugelassenen Teststelle haben ab 11. Oktober nur noch folgende Personengruppen:

  1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.
  2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden konnten.
  3. Bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter dieser Adresse erfolgt ist.
  4. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in (häuslicher) Quarantäne befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.

BITTE BEACHTEN 1: Alle asymptomatischen Bürger, die zum oben aufgezählten  Personenkreis nach Paragraf 4a TestV gehören, müssen für die Inanspruchnahme eines weiterhin kostenlosen PoC-Antigentests auch in unserer Praxis ihre Berechtigung in geeigneter Weise nachweisen, insbesondere durch amtliche Lichtbildausweise und ggfs. ärztliche Zeugnisse.

BITTE BEACHTEN 2: Für alle übrigen Personengruppen werden PoC-Schnelltests auch in unserer Praxis nach dem 11. Oktober kostenpflichtig.

Kosten  in unserer Praxis:  15,00 EUR als Selbstzahler.

Wir sind weiterhin durch die Stadt Köln als offizielle Teststelle autorisiert und registriert. Über die PoC-Antigen-Schnelltests (früher Bürgertests) hinaus führen wir während unserer regulären Sprechzeiten auch gegebenenfalls notwendige PCR-Tests durch, um beispielsweise positiv ausgefallene Antigen-Schnelltests zu verifizieren oder Patienten zu testen, die Kontakt zu Infizierten hatten.

Wir testen in unserer Praxis jeden Bundesbürger, nicht nur eigene Patienten.

Bitte mitbringen!

  • Personalausweis
  • Als Kassenpatient bitte auch die Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte)

HINWEIS – Im Sinne des Infektionsschutzgesetztes weisen wir auf Folgendes hin:

  1. Antigen-Schnelltests sind nur eine Momentbetrachtung zum Zeitpunkt des Tests am gleichen Tag.

  2. Antigen-Schnelltests identifizieren nur Personen mit einer hohen Viruslast als positiv. Daher ist eine Infektion zum Zeitpunkt des Schnelltests und trotz eines negativen Ergebnisses nicht sicher auszuschließen (falsch-negatives Testergebnis). Daher müssen sich auch Personen mit einem negativen Schnelltest zwingend an Abstands-, -Hygiene und Masen-Regeln halten.

  3. Bei einem positiven Ergebnis des Antigen-Schnelltests bedeutet es nicht, dass eine Infektion mit Sicherheit vorliegt (falsch-positives Testergebnis). Daher werden positive Schnelltests durch einen zusätzlichen PCR-Test überprüft. Erst danach steht mit Sicherheit fest, ob eine Infektion vorliegt.


Sprechzeiten

Montag:         8:00 – 13:00 Uhr
Dienstag:       8:00 – 13:00 Uhr, 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch:      8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag:  8:00 – 13:00 Uhr, 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag:          8:00 – 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung