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Das elektronische Rezept (e-Rezept) wird Pflicht

Liebe Patientinnen und Patienten,

der Gesetzgeber hat entschieden, dass ab dem 01.01.2024 für gesetzlich Versicherte nur noch elektronische Rezepte (e-Rezept) erstellt werden dürfen. Das e-Rezept ersetzt somit das rote Rezept. Für Privatversicherte verzögert sich das e-Rezept noch und wird wohl erst ab Mitte 2024 eingeführt. Insofern erhalten Privatversicherte erst einmal weiterhin das blaue Rezept in Papierform.

Ziel der Einführung des e-Rezeptes ist es, Abläufe in den Praxen zu verbessern und für Sie den Gang zum Arzt und in die Apotheke zu vereinfachen. Nachhaltiger ist diese Umstellung natürlich auch, da zukünftig erheblich weniger Papier benötigt wird.

Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, hat unsere Praxis in den vergangenen Wochen bereits schrittweise mit der Einführung des e-Rezeptes begonnen und sehr positive Erfahrungen gesammelt.

Für gesetzlich Versicherte bringt die Umstellung u.a. folgende Vorteile:
  • Sie müssen in der Praxis, im Anschluss an die Behandlung, nicht mehr auf das Ausstellen des Rezeptes und die Unterschrift warten. Das e-Rezept wird digital erstellt und versendet, und liegt danach zum Abruf in der Apotheke Ihrer Wahl bereit.
  • Von Ihnen bei uns bestellte Rezepte müssen nicht mehr in der Praxis abgeholt werden, sondern können am Folgetag ebenfalls direkt in Ihrer Apotheke eingelöst werden.
  • Das e-Rezept wird nicht auf Ihrer Versichertenkarte (eGK) gespeichert, sondern zentral auf staatlichen Servern. Um ein e-Rezept in der Apotheke einzulösen, müssen Sie dort Ihre Versichertenkarte (eGK) nur einlesen lassen (ohne PIN), das e-Rezept wird abgerufen und Sie erhalten Ihre Medikamente.
  • Falls Sie Ihre Versichertenkarte (eGK) nicht bei sich führen, können Sie alternativ auch eine offizielle e-Rezept-App auf Ihrem Smartphone installieren. In der App authentifizieren Sie sich einmalig als Versicherter und können dann Ihr e-Rezept per QR-Code in der Apotheke einlösen. Über diesen Link erhalten Sie mehr Informationen zur offiziellen App und den damit verbundenen weiteren Möglichkeiten


+ + + WICHTIG! + + + BITTE BEACHTEN + + +

Wir können Ihnen als gesetzlich Versicherter aufgrund der Umstellung auf e-Rezept nur noch Rezepte ausstellen, wenn Sie vorher, idealerweise zu Beginn eines jeden Quartals, einmal Ihre Versichertenkarte (eGK) bei uns in der Praxis einlesen lassen. Dies gilt auch für Rezeptbestellungen per Telefon/Fax/E-Mail. Bis die Versichertenkarte bei uns eingelesen wurde, können wir keine Bestellungen ausführen. Wir bitten um Verständnis.


+ + + AUCH WICHTIG + + +

  1. Rezeptbestellungen (z.B. per Telefon/Fax/E-Mail) können weiterhin erst am Folgetag in den Apotheken eingelöst werden, da wir diese erst erstellen müssen.
  2. Das neue e-Rezept ist wie das alte rote-Rezept 4 Wochen gültig. Wird es in dieser Zeit nicht eingelöst, wird es automatisch gelöscht. Eingelöste Rezepte werden ebenfalls automatisch von den Servern gelöscht.
  3. Wir bitten um Verständnis, falls es in den ersten Wochen zu technischen Verzögerungen kommt. Dies betrifft insbesondere den Punkt, wie schnell die e-Rezepte, nachdem wir sie digital erstellt und versendet haben, in den Apotheken zur Verfügung stehen. Dies liegt nicht an uns oder den Apotheken, sondern an den Servern der Bundesagentur Gematik, die die digitale Infrastruktur verantwortet.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information bereits vorab Fragen rund um das Thema "e-Rezept" beantworten zu können. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail, besuchen unserer Homepage oder fragen unser Praxis-Team bei Ihrem nächsten Besuch.

Bitte bleiben Sie gesund!
Herzlichst
Ihre Dr. Dina Zarini

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